AGB


Stand: 01.03.2024

  1. Vertragsgegenstand
    Hiermit werden zwischen Trainerin Tamara Dörr (Firmensitz: Moserbachstr. 5b/5, 4614 Marchtrenk) und der Kundin (die Trainerin arbeitet in erster Linie mit Frauen, darum werden diese auch explizit in den AGBs angesprochen, was eine Betreuung von Männern jedoch nicht ausschließt) folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen. Diese gelten für alle künftigen Trainingseinheiten (Personal Training, Gruppenfitness, Online-Training, im Studio, im Freien, an sonstigen Sportanlagen, zu Hause, zu Fitnessreisen, TRE® Sessions etc.), es sei denn, es wird schriftlich oder mündlich anderes vereinbart. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Firmenkunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Kundin/Der Firmenkunde akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit bei der Trainerin diese AGBs.

  2. Leistungen der Trainerin (Personal Training)

    1. Der Inhalt wird gemeinsam erarbeitet, individuell an die Bedürfnisse/Wünsche des Kunden angepasst und im Training umgesetzt. Inhalte und Ziele des Trainings werden in einem Erstgespräch bzw. weiteren Beratungsgesprächen abgestimmt.

    2. Die Einheiten finden, nach Absprache, in passenden Räumlichkeiten, im Freien oder virtuell statt.

    3. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt, wenn nicht anderes vereinbart, 55 Minuten.

    4. Virtuelle Trainingseinheiten können nach Wunsch vereinbart werden. Sie werden via Zoom abgehalten.

    5. TRE® ersetzt keine physiologische und/oder psychologische Therapie bzw. Behandlung. Es ist ein somatisches Selbsthilfetool, dass von der Trainerin in virtuellen oder Präsenz-Sessions geschult bzw. angewendet wird und danach von der Kundin nach eigenem Ermessen (zum rein persönlichen Gebrauch) eingesetzt wird.

  3. Terminvereinbarung, Absprachen & Stornierung

    1. Alle terminlichen Absprachen erfolgen durch eine konkrete mündliche oder schriftliche Vereinbarung. Diese vereinbarten Termine gelten als verbindlich. Gebuchte Trainingseinheiten sollten bei Nichtanspruchnahme oder Verhinderung des Kunden bis 24 Stunden vor dem Trainingstermin abgesagt werden.

    2. Bei Absage von Terminen bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin wird keine Stornogebühr verrechnet. Der Termin wir einfach auf einen anderen Zeitpunkt verschoben. Bei Stornierung zwischen 24 und 12 Stunden vor Beginn der Einheit, beträgt die Stornogebühr 50%. Bei Stornierung innerhalb von 12 Stunden beträgt diese Gebühr 100%. Es entfallen nur ev. Fahrtkosten.

    3. Leistungsverzögerung: Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage seitens der Trainerin können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Zu diesen Leistungsverzögerungen zählen außergewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, aufgrund höherer Gewalt, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Trainerin nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts, sowie Krankheit der Auftragnehmerin). Diese berechtigen die Trainerin dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

    4. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch die Kundin, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattung oder Zeitgutschriften.

    5. Für Outdoor-Termine und Schlechtwetter-Vorhersage bzw. bei schlechtem Wetter, kann der Termin durch die Trainerin abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Die Kundin ist für temperatur- und wettergerechte Kleidung selbst zuständig und verantwortlich.

  4. Kosten & Bezahlung

    1. Das Erstgespräch ist kostenlos. Es kann persönlich, telefonisch oder via Zoom erfolgen.

    2. Preise für die Trainings- bzw. Beratungs- und TRE®-Leistungen werden grundsätzlich nach Vereinbarung festgelegt. Das Honorar kann je nach Anforderung, Umfang, Zielsetzung und Tageszeit variieren. Es gilt das jeweils erstellte Angebot, welches mündlich oder schriftlich sein kann.

    3. Die Kundin erhält ihre Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Auflistung aller Trainingseinheiten per E-Mail.

    4. Die Bezahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung. Der Betrag ist ohne Abzug zahlbar.

    5. Anfahrtskosten: Bei Terminen, bei denen die Anfahrt vom Standort (Firmensitz oder anderer Ort eines Geschäftstermins) der Trainerin länger als 30 Minuten beträgt, wird, wenn nicht anders vereinbart, eine Anfahrtspauschale in Höhe von € 15,- verrechnet. Für diese zeitliche Berechnung gilt Google-Maps für die Berechnung Anfahrtszeit. Für Anreisen die länger als 30 Minuten dauern (Grenze: Österreich) berechnet die Auftragnehmerin, wenn nicht anders vereinbart, zusätzliche Fahrtkosten. Grundlage für die Berechnung ist die Anfahrtspauschale plus die Anzahl der gefahrenen Kilometer ab dem Firmensitz, wobei pro Kilometer 0,65 Cent berechnet werden.

  5. Fremd- und Nebenkosten

    1. Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche der Kundin Tageskarten, Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio (o.ä.) erforderlich, sind diese Kosten von der Kundin zu übernehmen.
    2. Die Kundin hat auch weitere anfallende Nebenkosten zu tragen. Beispiele dafür sind: Trainingsgeräte, die ausdrücklich von der Kundin gewünscht sind und nicht im Repertoire der Trainerin vorhanden sind, zusätzliche Trainer*innen, Reise- und Übernachtungskosten.
  6. Sporttauglichkeit & gesundheitliche Voraussetzungen

    1. Die Kundin hat dafür Sorge zu tragen, dass sie für alle sportlichen Aktivitäten (inkl. TRE®) in Zusammenhang mit dem Training von der Trainerin eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert die Kundin sportgesund zu sein. Weiterhin versichert die Kundin, dass ihr keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten. Dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten. Auch über körperliche Einschränkungen oder operativ implantierte, lebensnotwendige Objekte, wie z.B. Herzschrittmacher, wird die Trainerin informiert.

    2. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird eine Absprache der Kundin mit dem jeweiligen Facharzt über mögliche Trainingsgestaltungen vorausgesetzt. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, o.ä.) vor, während oder nach den Sessions, sollte sofort berichtet werden. Die Kundin verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf ihre Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen.

    3. Alle Fragen zum derzeitigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständige zu beantworten. Alle Änderungen sind der Trainerin sofort mitzuteilen.

    4. Die Teilnahme an den Einheiten erfolgt auf eigene Gefahr/eigenes Risiko. Schadensersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen. Das gilt auch für das eigenständige Training zu den Aufzeichnungen in der virtuellen #feelgood FITNESS WELT der Trainerin.

  7. Allgemeines

    1. Alle übermittelten Daten werden nach Vorgaben der gesetzlich geregelten DSGVO vertraulich behandelt. Sämtliche an die Trainerin übermittelten Daten der Kundin unterliegen dem Datenschutz und werden von der Trainerin nicht an Dritte weitergegeben.

    2. Vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse (Firmenkunden), die im Rahmen der Tätigkeit bekannt geworden sind, werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

  8. Urheberrecht/Veröffentlichung

    1. Sämtliche auf den Internetseiten oder Social Media Accounts der Trainerin wiedergegebenen Inhalte werden mit großer Sorgfalt aufbereitet und zur öffentlichen Information publiziert. Fehler und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen möglich.

    2. Die von der Trainerin publizierte Fotos, Texte und Videos dürfen ohne ihre Zustimmung nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

    3. Die Aufzeichnungen der #feelgood FITNESS WELT und der Zugang dazu dürfen nicht ohne die Zustimmung der Trainerin an Dritte weitergegeben werden.

    4. Die individuellen Aufzeichnungen vom Personal Training dürfen zum Eigengebrauch downgeloadet werden, jedoch nicht ohne Zustimmung der Trainerin veröffentlicht oder weitergegeben werden.

  9. Gerichtsstand
    Als Gerichtsstand werden der Standort der Firma der Auftragnehmerin (Oberösterreich), sowie die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart. Abweichungen von diesen AGB sind im Einzelfall möglich, müssen aber vertraglich festgehalten werden.